Klare, Brunke Partnerschaft mbB, Steuerberater Wirtschaftsprüfer steht Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zur Seite
Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es im Steuerrecht eine Vielzahl von Besonderheiten und spezielle Vorschriften, die ein Steuerberater bei der Buchführung und der Erstellung von Steuererklärungen bzw. Jahresabschlüssen berücksichtigen muss.
Unsere Leistungspalette für landwirtschaftliche Betriebe umfasst u.a.:
- Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 13a EstG (Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen) und entsprechend notwendige Steuererklärungen
- Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 und Abs.3 EStG und entsprechend notwendige Steuererklärungen
- Steuerberatung bei Strukturveränderungen des Unternehmens
- Steuerberatung bei Generationswechsel
- Investitionsplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Beratung über die Erlangung von Fördermitteln und Zuschüssen aus staat- lichen Förderprogrammen
- Beratung zur Erlangung von Investitionsmitteln und zinsgünstigen Krediten
Ein Sachkundenachweis über Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung von landwirtschaftlichen Betrieben, im Agrarrecht, im Agrarkreditwesen und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, ist für den Steuerberater erforderlich, um die geschützte Bezeichnung: "Landwirtschaftliche Buchstelle" tragen zu dürfen.
Unsere Steuerkanzlei in Höxter und Bad Driburg hat die dafür erforderliche Kompetenz und arbeitet seit Jahren erfolgreich in der Steuerberatung für landwirtschaftliche Unternehmen aus dem Raum Höxter, Bad Driburg, Warburg, Holzminden und Paderborn.
Sie können sich ganz auf die Erfahrung und Kompetenz unserer Steuerberatungs-Kanzlei verlassen. Qualität und Zielgerichtetheit zeichnen uns besonders aus. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Ihre fairen Partner in allen Steuerfragen rund um die Landwirtschaft - Steuerberatungskanzlei Klare, Beckmann, Will & Partner, Höxter und Bad Driburg